1) Veranstalter und Organisator:
Veranstalter ist der Salzburger Landesskiverband (SLSV). Organisiert wird das Rennen vom Skiclub Salzburg (SCS), Saalachstrasse 38, 5020 Salzburg, Österreich.
2) Veranstaltungsort:
Die Veranstaltung findet bis auf weiteres auf dem Zielhang (Schmalzleiten bis Ziel) der FIS Weltcupabfahrtsstrecke Kälberloch im Skigebiet Zauchensee, 5541 Zauchensee, Österreich, statt.
3) Beschreibung des Rennens:
Die Veranstaltung besteht aus zwei Bewerben.
· Einem Skicross-Bewerb, mit allen Elementen des alpinen Rennlaufs. Vom Slalom über den Riesentorlauf bis hin zum SuperG, sowie von einer Wellenbahn über eine Steilkurve, bis hin zu Sprüngen.
· Einem traditionellen Riesentorlauf.
An jedem Tag werden zwei nebeneinander liegende, durch Sicherheitsnetze getrennte Kurse ausgeflaggt, wobei eine dem jeweiligen Alter entsprechende Kurssetzung erfolgt, sodass ein Kurs für die jüngeren Jahrgänge und ein Kurs für die älteren Jahrgänge ausgerichtet wird. Die Kurseinteilung obliegt der Rennleitung.
4) Wettkampfregeln:
Diese Veranstaltung wird nach den Regeln der Österreichischen Wettkampfordnung (ÖWO) ausgetragen. Diese kann hier heruntergeladen werden : https://www.oesv.at/ .
5) Startberechtigung:
Startberechtigt sind Kinder die einem nationalen oder internationalen Skiverein angehören und in eine der folgenden 14 Startklassen nach Definition der ÖWO fallen: U8, U9, U10, U11, U12, U13, U14 jeweils männlich und weiblich. Jahrgänge außerhalb dieser Klassen sind nicht startberechtigt.
6) Anmeldung:
Die Anmeldung kann nur über die Webseite www.kidstrophy.at erfolgen. Anmeldungen per Email, Brief, Fax, Telefon oder über www.skizeit.at können nicht angenommen werden.
Der Anmeldebeginn ist jeweils der 01. Februar des Veranstaltungsjahres um 0.00 Uhr, der Anmeldeschluss am vorletzten Samstag vor dem Start der Veranstaltung um 19.00 Uhr. Anmeldungen vor dem Anmeldebeginn und nach dem Anmeldeschluss werden nicht berücksichtigt! Der Skiclub Salzburg behält sich vor den Anmeldeschluß vorzuverlegen.
Anmeldungen können nur vereinsweise angenommen werden, Einzelnennungen unter einem Vereinsnamen sind nicht zulässig.
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nennbetrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen wie Anreise oder Übernachtungskosten.
7) Mannschaftsführersitzung:
Die Mannschaftsführersitzung findet am Abend des Vortages im Seminarraum der Weltcuparena Zauchensee statt. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend. Wichtige Informationen- bzw. allfällige Änderungen werden bei der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.
8) Startnummernausgabe:
Die Startnummernausgabe findet jeweils am Morgen des Renntages in der Weltcuparena Zauchensee statt. Die Startnummern werden nur Vereinsweise ausgegeben. Die Betreuer erhalten das Paket mit den Startnummern und eine Startgeldbestätigung. Eine Änderung der Anmeldung, insbesondere Abmeldung von Rennläufern ist hier nicht mehr möglich.
9) Skipässe:
Vergünstigte Skipässe für die Rennläufer können nach dem Erhalt der Startnummern mit der Startgeldbestätigung gekauft werden. Pro Verein und pro fünf Startern kann ein vergünstigter Skipass für einen Betreuer erworben werden. (5 Starter = 1 Skipass, 10 Starter = 2 Skipässe, usw..)
10) Besichtigung:
Die Besichtigung der Rennstrecke findet nach der Abnahme durch die Jury statt. Die Besichtigungszeiten, die letzte Einlasszeit und Hinweise zum richtigen Besichtigen werden bei der Mannschaftsführersitzung, beziehungsweise am Renntag über Lautsprecherdurchsagen bekanntgegeben.
11) Start:
Die Startzeit ist in der Ausschreibung angegeben. Rennläufer dürfen nur bis zum Einlasskorridor begleitet werden.
12) Rennverlauf:
Während des Rennens sind keine Betreuer, Eltern, etc. auf der Rennstrecke zugelassen. Bei Stürzen, Verletzungen oder ähnlichem wird der Rennläufer vom Pistenpersonal innerhalb der Rennstrecke versorgt und außerhalb der Rennstrecke dem Betreuer oder Elternteil übergeben. Falls notwendig wird ein Rettungstransport organisiert.
13) Ärztliche Versorgung:
Jeder Kurs ist mit einem Rennarzt und einem Akja besetzt. Die Rotkreuzzentrale in Radstadt wird vorab über die Veranstaltung informiert.
14) Disqualifikationen und Protestzeit:
Etwaige Disqualifikationen und die Protestzeit werden kurz nach Beendigung des Rennens per Lautsprecher durchgegeben und an der Anschlagtafel im Ziel bekanntgegeben.
15) Siegerehrung:
Die Siegerehrung findet nach Ende des Rennens im Zielraum statt.
16) Bildrechte:
Der Teilnehmer stimmt mit Absendung der Anmeldung zum KidsX und/oder der Kidstrophy ausdrücklich zu, dass von ihm seitens des SCS während der Veranstaltung Fotos/Filmaufnahmen angefertigt werden können und überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den Fotos/Filmaufnahmen an den SCS. Dieser ist berechtigt diese Fotos/Filmaufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbständig oder durch Dritte, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung), etwa publizistisch zur Illustration oder zu Werbezwecken, zu verwenden.
17) Versicherung:
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung rennversichert zu sein.
18) Haftung:
Der Veranstalter und der SCS sind nach besten Kräften bemüht die Veranstaltung sicher durchzuführen, jedoch kann selbst bei größter Sorgfalt und optimalem Verlauf bei einem Schirennen ein Unfall passieren. Dabei handelt es sich um ein allgemein bekanntes Risiko. Der Teilnehmer ist in Kenntnis dieses Risikos und wird daher eigenverantwortlich prüfen, ob er sich physisch und psychisch in der Lage sieht an dieser Veranstaltung teilzunehmen und zu starten.
Eine Haftung des Veranstalters oder des SCS für einen Sachschaden ist nur dann gegeben, wenn dieser durch eine Handlung oder Unterlassung des Veranstalters oder des SCS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Veranstalters oder des SCS und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Jedenfalls ausgeschlossen wird die Haftung des Veranstalters und des SCS für Schäden durch Sponsoren.
Ausschluss oder Beschränkungen der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten von Angestellten, Bevollmächtigten und Mitarbeitern des Veranstalters und des SCS. Kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung besteht, sofern die Veranstaltung insbesondere aus Sicherheits-, Wetter oder sonstigen triftigen Gründen geändert oder abgesagt wird, wobei sich der Veranstalter und der SCS Änderungen hinsichtlich Strecke und Zeitplan vorbehalten.
19) Ausrüstungsbestimmungen:
Die Wettkämpfer sind verpflichtet einen Sturzhelm zu tragen.
Salzburg am 20.01.2024 OK Kidstrophy